Religionsfreiheit

Seitenkontext

Religionsfreiheit

Publiziert: 13.04.2025 / Geändert: 25.03.2025

Die Religionsfreiheit garantiert das Recht, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben. Sie umfasst auch die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Die Religionsfreiheit ist im UNO-Pakt II, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert.

Die Religionsfreiheit umfasst sowohl individuelle als auch kollektive Dimensionen der Religionsausübung. Sie wird im UNO-Pakt II, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung geschützt.

Die Religionsfreiheit garantiert das Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu wählen, zu wechseln oder abzulehnen.

Sie umfasst auch die Freiheit, den Glauben individuell oder gemeinsam zu bekennen. Sie vermittelt ein Recht auf religiöse Erziehung und die Freiheit, sich einer religiösen Gemeinschaft anzuschliessen.

Pflichten des Staates

Der Staat darf aufgrund der Religionsfreiheit keine bestimmte Religion bevorzugen oder benachteiligen. Er darf religiöse Überzeugungen oder die Wahl der Religion nicht einschränken.

Er muss die Religionsfreiheit auch vor Eingriffen Privater schützen. Dazu gehört z.B. der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion.

Der Staat muss aktiv Massnahmen ergreifen, um die freie Religionsausübung zu gewährleisten.

Situation in der Schweiz

Die Gewährleistung der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 15) und internationale Abkommen steht in einer engen Beziehung zum Diskriminierungsverbot wegen religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen (Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung)

Die Religionsfreiheit wird zudem durch Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch geschützt. Die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 Strafgesetzbuch) und die Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der Religion (Art. 261bis Strafgesetzbuch) stehen unter Strafe.

Die Religionsfreiheit umfasst nicht nur die traditionellen Glaubensformen der abendländischen Religionsgemeinschaften, sondern alle Religionen.

Für muslimische Glaubensgemeinschaften ist die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich mit dem Verbot des Baus von Minaretten eingeschränkt (Art. 72 Abs. 3 Bundesverfassung)

Verankerung im Recht

  • Gewährleistung der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 Bundesverfassung)

  • Schutz gegen die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 Strafgesetzbuch)

  • Schutz vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der Religion (Art. 261bis Strafgesetzbuch)

  • Schutz der individuellen und kollektiven Religionsfreiheit (Art. 18 UNO-Pakt II)

  • Garantie der Religionsfreiheit (Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention)

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Weitere Artikel

Lade…

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!